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Rechnerarchitektur - Sommersemester 2010
Prüfungskriterien
Kriterien zum Bestehen der Teilprüfung "Rechnerarchitektur" im Rahmen der Master- und Bachelorprüfung 1. Anmeldung zur Prüfung bis spätestens zum Anmeldeschluss am 24.07.2010 beim Prüfungsamt 2. Bestehen der Abschlussklausur Um zu der Abschlussklausur für die Teilprüfung „Rechnerarchitektur“ zugelassen zu werden müssen folgenden Kriterien erfüllt werden 1. Eintragen in eine Übungsgruppe bis spätestens 23.04.2010 2. Aktive Teilnahme an den Übungen (siehe unten) Im Folgenden sei eine Unterscheidung vorgenommen zwischen Punkten, die in den Übungsblättern erreicht werden können (ÜP - Übungspunkte) und den Punkten, die in der Abschlussklausur erreicht werden können (KP - Klausurpunkte). Übungsblätter: - Es gibt Übungsblätter mit mehreren Aufgaben, die alle zwei Wochen (in der Regel Donnerstags) auf der WWW-Seite der Vorlesung und im Übungsportal zugänglich gemacht werden. - Übungsblätter sind von den Teilnehmern der Veranstaltung in Einer- oder Zweigruppen zu bearbeiten und müssen in digitaler Form (entweder PDF (Portable Document Format) oder PS (Postscript)) bis zu dem auf dem Übungsblatt angegebenen Termin über das Übungsportal abgegeben worden sein; die Rückgabe der korrigierten Abgaben erfolgt ebenfalls über das Übungsportal. Die Besprechung der Übungsblätter findet in den jeweiligen Übungsgruppen statt. - Insgesamt können 72 ÜP zu erreichen (6 Übungsblätter a 12 ÜP) Ein Student hat aktiv an den Übungen teilgenommen wenn er folgende Punkte erfüllt: 1. Regelmäßige Teilnahme an den Übungsgruppen 2. Das einmalige erfolgreiche Vorrechnen einer Übungsaufgabe in der Übung. 3. Es wurden mindestens 50% der erreichbaren Punkte in den Übungsblättern bis einschließlich Übungsblatt 6 (36 ÜP) erreicht. Verbesserung der Endnote (Bonuspunktesystems): - Die Endnote der Veranstaltung kann durch die erreichte Anzahl der Punkte aus den Übungen verbessert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Abschlussklausur bestanden wurde. - Die Verbesserung richtet sich nach den erreichten Punkten in den Übungsblättern. Der 48. ÜP (~2/3 der insgesamt erreichbaren ÜP) gibt einen zusätzlichen KP. Jeder weitere 3. ÜP gibt einen weiteren zusätzlichen KP. Die durch Bonuspunkte erreichten KP werden den in der Abschlussklausur erreichten KP hinzugerechnet. Durch die obige beschriebene Regelung ergibt sich folgende Zuordnung von erreichten ÜP und KP: 72 ÜP -> 9 KP [69, 72) ÜP -> 8 KP [66, 69) ÜP -> 7 KP [63, 66) ÜP -> 6 KP [60, 63) ÜP -> 5 KP [57, 60) ÜP -> 4 KP [54, 57) ÜP -> 3 KP [51, 54) ÜP -> 2 KP [48, 51) ÜP -> 1 KP Einschränkung des Bonuspunktesystems: - Die durch die Übungsblätter erreichten Punkte stellen eine Scheinleistung dar. Die Bonuspunkte werden grundsätzlich bei der Klausurbewertung mit berücksichtigt. - Die erreichten Bonuspunkte werden nur für die Abschlussklausur Rechnerarchitektur im Sommersemester 2010 und zur ersten Wiederholung im Wintersemester 2010/11 berücksichtigt. Zusätzliche Informationen: Für das Bestehen der Prüfung zur Vorlesung "Rechnerarchitektur" werden 6 ECTS-Punkte vergeben. |