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Systeme I - Wintersemester 2010/11

Prüfungskriterien


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Kriterien zum Bestehen der Teilprüfung "Systeme I" im Rahmen der Bachelorprüfung Informatik + ESE
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Die Prüfung zur Vorlesung "Systeme I" im Wintersemester 2010/2011 gilt als bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

(1) Anmeldung zur Prüfung bis spätestens zum Anmeldeschluss am 12.02.2011 über das Internet oder direkt beim Prüfungsamt in Geb. 101.

(2) Eintragen in eine Übungsgruppe bis spätestens 29.10.2010, 08:15 Uhr, über das Übungsportal der Vorlesung.

(3) Aktive Teilnahme an den Ãœbungen (siehe unten).

(4) Bestehen des Testats (21.01.2011, 08:15-10:00 Uhr, Räume: 101-00..026 und 101-00..036)

(5) Bestehen der Abschlussklausur.



Übungsblätter:
* Es gibt bepunktete Übungsblätter (abwechselnd Theorie- und Praxisübungen) mit mehreren Aufgaben, die wöchentlich (in der Regel freitags) auf der WWW-Seite der Vorlesung und im Übungsportal zugänglich gemacht werden.

* Die Übungsblätter sind von den Teilnehmern der Veranstaltung in Einer- oder Zweiergruppen zu bearbeiten und müssen in digitaler Form (entweder PDF (Portable Document Format) oder PS (Postscript)) bis zu dem auf dem Übungsblatt angegebenen Termin über das Übungsportal abgegeben worden sein; die Rückgabe der korrigierten Abgaben erfolgt ebenfalls über das Übungsportal. Die Besprechung der Übungsblätter findet in den jeweiligen Übungsgruppen statt.

* Es müssen mindestens 50% der erreichbaren Punkte aus den Praxisübungen und mindestens 50% der erreichbaren Punkte aus den Theorieübungen erreicht werden ("Studienleistung").

Aktive Teilnahme an den Ãœbungen:
* Die aktive Teilnahme an den Übungen beinhaltet die regelmäßige Teilnahme an den Übungsgruppen und das einmalige erfolgreiche Vorrechnen einer Theorieaufgabe in der Übung. Die Lösungen der Aufgaben der Praxisübungsblätter müssen dem Tutor in der Übungsgruppe vorgeführt werden ("Studienleistung").

Testat:
Im Januar 2011 wird ein Testat geschrieben (der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben), dessen Bestehen Zulassungsvoraussetzung ("Studienleistung") für die Abschlussklausur ist. 50% der erreichbaren Punkte sind hinreichend zum Bestehen.

Abschlussklausur:
Im Prüfungszeitraum in der vorlesungsfreien Zeit wird die Abschlussklausur geschrieben. Zugelassen ist, wer die obigen Studienleistungen erbracht hat. 50% der Klausurpunkte sind hinreichend zum Bestehen.

Bonuspunkte:
* Studierende, die mehr als 50% der Übungspunkte erreicht haben, können Bounuspunkte im Wert von bis zu 10% der maximal erreichbaren Klausurpunkte erhalten.


Bonus(Ü) = (E(Ü) - B(Ü))/(M(Ü) - B(Ü)) * M(K) * 0.1

E(Ü): in den Übungen erreichte Punkte
B(Ü): zum Bestehen der Übungen notwendige Anzahl an Punkten
M(Ü): maximal erreichbare Punktzahl aus den Übungen
M(K): maximal erreichbare Punktzahl in der Abschlussklausur


* Studierende, die mehr als die zum Bestehen notwendige Zahl an Punkten im Testat erreichen, können Bonuspunkte im Wert von bis zu 5% der maximal möglichen Klausurpunkte erreichen.

Bonus(T) = (E(T) - B(T))/(M(T) - B(T)) * M(K) * 0.05

E(T): im Testat erreichte Punkte
B(T): zum Bestehen des Testats notwendige Anzahl an Punkten
M(T): maximal erreichbare Punktzahl im Testat
M(K): maximal erreichbare Punktzahl in der Abschlussklausur


* Die Summe der Bonuspunkte aus den Ãœbungen und dem Testat wird auf halbe Punkte gerundet. Diese Zahl wird zu den erreichten Punkten aus der Klausur hinzuaddiert, sofern die Klausur bestanden wurde.

Gesamtpunktzahl = E(K) + Bonus(Ü) + Bonus(T)

Die Abschlussnote wird aus der Gesamtpunktzahl errechnet.