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WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR NACHKLAUSUR BETRIEBSSYSTEME SS21

geschrieben von Alexander Konrad 
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR NACHKLAUSUR BETRIEBSSYSTEME SS21
03.09.2021 12:05:53
diese Informationen müssten Sie auch per Mail erhalten haben. Schauen Sie also auch in Ihrem Postfach nach.
Die Mail enthält wichtige Informationen zur Nachklausur zur Vorlesung "Betriebssysteme" im aktuellen Semester.

Wenn Sie an der Klausur teilnehmen wollen, lesen Sie bitte den Beitrag aufmerksam bis zum Ende durch! Es gab kurzfristige Änderungen in der Hygieneverordnung. Bei Nicht-Einhaltung kann Ihnen die Teilnahme an der Klausur verwehrt werden!!!

Diese Informationen werden auch nochmal im Forum veröffentlicht (https://abs.informatik.uni-freiburg.de/phorum/list.php?85).

Datum: Freitag, den 10.09.2021
Einlass: ab ca. 13:30 Uhr
Beginn: 14:00 Uhr s.t.
Bearbeitungszeit: 120 Minuten

Die Klausur wird an der Technischen Fakultät in Gebäude 101, Hörsaal 00-026 stattfinden. Der Einlass wird dieses mal voraussichtlich vor dem Hörsaal Eingang stattfinden.

Informationen zur Klausur:

Verwenden Sie nur Dokumenten-echte Stifte (kein Bleistift, kein Tintenkiller, kein TipEx). Farben sind generell erlaubt (auch hier nur Dokumenten-echte Farbstifte), mit Ausnahme der Farbe ROT.
Erlaubte Hilfsmittel: ein handgeschriebenes DIN A4 Blatt (beidseitig beschriftet oder zwei einseitig beschriebene Blätter)
Bitte bringen Sie Ihren Studentenausweis mit (falls dieser kein Bild enthält bitte zusätzlich noch einen Lichtbildausweis).


Corona Hygieneordnung:

Bitte beachten Sie die Corona Hygieneordnung der Universität Freiburg

[uni-freiburg.de] (insbesondere die neue Corona-VO Studienbetrieb, Stand 23.08.2021)
und [www.tf.uni-freiburg.de]

Allgemeine Abstands - und Hygieneregeln, Medizinische Masken und Atemschutz

Halten Sie immer mindestens 1,5m besser 2m Abstand zueinander!
In den Gebäuden der Universität Freiburg herrscht Maskenpflicht (medizinische Maske, z.B. OP-Maske, FFP2 ohne Ventil)! Ohne eine solche Maske dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen! Nach der aktuellen Hygieneverordnung darf die Maske am Platz abgenommen werden, wir empfehlen jedoch sie anzubehalten, wann immer dies für Sie möglich ist.
Versammlungen sowohl vor als auch nach der Klausur vor dem Prüfungsraum (hier: Gebäude 101) sind verboten!

!!! Impf-, Genesenen- oder Testnachweis !!!

Seit dem 23.08.2021 ist die Teilnahme an Präsenzprüfungen nur möglich bei Vorliegen eines 3G-Nachweises. Das bedeutet, wir können Sie nur an der Klausur teilnehmen lassen, wenn Sie
den Nachweis darüber erbringen, dass Ihre zweite Impfung (oder die Impfung mit J&J) älter als 14 Tage ist, d.h. vor dem 27.08.2021 erfolgt ist (digital per Smartphone oder gedruckt [Achtung: wir brauchen den QR-Code für die letzte Impfung] oder das gelbe Impfheft),
einen Genesenennachweis erbringen, der zwischen dem 10.03.2021 und dem 13.08.2021 erstellt wurde (positiver PCR-Test, ärztliches Attest mit Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum; positive Antigenschnelltests oder Selbsttests stellen keinen Genesungsnachweis dar!)
genesen sind und seitdem einmal geimpft wurden und für beides einen Nachweis vorlegen (gemäß oben genannten Fristen),
einen negativen Testnachweis erbringen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests max. 24 h, im Falle eines PCR-Tests max. 48 h zurückliegen. Selbsttests werden nicht anerkannt!
Die Universität Freiburg betreibt zur Zeit Testzentren im Kollegiengebäude 1 und in der Mensa im Institutsviertel. Sie können Termine vereinbaren unter [hochschultesting-freiburg.de] .
Alle Dokumente, die Sie als Nachweis vorlegen, müssen eindeutige Identifikationsmerkmale Ihrer Person enthalten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum). Falls wir die Dokumente Ihnen nicht eindeutig zuweisen können, werden sie nicht akzeptiert! Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns vorab!
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Nachweis. Sollten Sie keinen Nachweis vorzeigen können, gelten Sie als "nicht erschienen" und werden automatisch mit einer 5.0 bewertet.

Datenerfassung:

Zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten, müssen Sie nach Paragraph 6 der CoronaVO Ihre Kontaktdaten angeben. Dies können Sie auf zwei Arten tun:
Sie füllen das Formular zur "Datenerhebung nach Paragraph 6 CoronaVO" aus. Sie finden es bei den Vorlesungsmaterialien unter "Zusatzmaterial".
Sie hinterlegen Ihre Kontaktdaten für die Prüfung "Betriebssysteme" im HisInOne (bevorzugt). Eine Anleitung dazu finden Sie hier. (DEADLINE: Freitag, 10.09.2021, 9:00 Uhr)
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Kontaktdaten nicht auf eine der beiden genannten Arten zur Verfügung stellen, können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Auch hier gelten Sie als "nicht erschienen".
Falls Sie sich für das Formular entscheiden, drucken und füllen Sie es bitte bereits im Vorfeld aus ("Sitzplatznummer" noch freilassen, diese wird vor Ort eingetragen). Das spart Zeit beim Einlass.


Sollten Sie noch Fragen haben, stellen Sie diese gerne im Forum oder auch gerne per E-Mail an mich.


Viel Erfolg und viele Grüße
Alexander Konrad
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