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Deskriminierung

Posted by anna 
Frank
Re:
November 03, 2004 09:49PM
Hab gerade nochmal einen Blick in unsere Pruefungsordnung geworfen:
[www.informatik.uni-freiburg.de]

"I. Orientierungsprüfung

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Übung zur Grundvorlesung "Einführung in die Informatik I"

II. Zwischenprüfung

§1 Art der Prüfung
Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.

§2 Zulassungsvoraussetzungen
Schein "Einführung in die Informatik I"
Schein "Einführung in die Informatik II"
Schein aus einem Proseminar oder Praktikum

§3 Durchführung der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer. Erwartet werden Kenntnisse um Umfang des Stoffes der beiden Vorlesungen "Einführung in die Informatik I" und "Einführung in die Informatik II" mit Übungen und zwei weiterer Vorlesungen mit Übungen (Gesamtumfang 20 Semesterwochenstunden)"

Demnach brauchen wir also wirklich keinen TI Schein, sondern muessen nur den Stoff bis zum 20. 1. fuer die ZP koennen.
Re:
November 03, 2004 11:09PM
ich glaub ich erkundige mich auch mal. ich finde wir haben noch viel zu wenig varianten...
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