[Prüfungskriterien]

1. Kriterien zum Bestehen der Vordiplomsteilprüfung (gemäß [DPO vom 14.11.2001 oder 26.7.2000])

Die Vordiplomsteilprüfung zur Vorlesung Technische Informatik I im Wintersemester 2002/03 gilt als bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  1. Anmeldung zur Vordiplomsteilprüfung Technische Informatik I bis spätestens (Anmeldeschlußtermin wird am 24.10.2002 festgelegt, vermutlich Donnerstag, 12.12.2002), am besten über eines der verfügbaren Terminals oder aber direkt beim Prüfungsamt in Geb.101 (wo es auch die dann benötigten Formulare gibt).
  2. Eintragen in eine Übungsgruppe bis spätestens Dienstag, 22.10.2002 über das Übungsportal der Vorlesung: [Übungsportal Technische Informatik I WS 2002/03]. Die Übungsgruppen sind in Zweiergruppen eingeteilt, d.h. es ist erforderlich, dass sich jeweils 2 Studenten zu einer Untergruppe zusammenschliessen.
  3. Erreichen von insgesamt mindestens 50% der aus allen bepunkteten Übungsblättern in der Summe erreichbaren Punkte.
  4. Bestehen der Abschlußklausur, die voraussichtlich am Dienstag, 18. Februar 2003 (genauer Termin bzw. Terminbestätigung folgt in Kürze) stattfinden und von ca. 90 Minuten Dauer sein wird.
Wichtige Zusatzinformationen:
  1. Es gibt insgesamt bepunktete 12 Übungsblätter mit jeweils einer oder mehreren Aufgaben. Die Übungsblätter sind von den Untergruppen zu bearbeiten und müssen in digitaler Form als Postscript-Datei (PS) über das Übungsportal abgegeben werden.
    Die Übungsblätter werden jeweils dienstags auf der WWW-Seite der Vorlesung zugänglich gemacht und müssen bis zum darauf angegebenen Abgabetermin (in der Regel am darauf folgenden Montag, 17.00h) über das Übungsportal abgegeben worden sein.
    Die Rückgabe erfolgt ebenfalls über das Übungsportal, die Besprechung der Übungsblätter findet drei Tage nach dem Abgabetermin, also am Donnerstag, in den jeweiligen Übungsgruppen statt.
  2. Während des Semesters wird am Donnerstag, 12. Dezember 2001 ein Testat abgehalten (ca. 45-60 Minuten). Die Teilnahme am Testat ist nicht verpflichtend und die dabei erreichte Punktzahl ist kein Kriterium für das Bestehen der Prüfung. Das Testat stellt vielmehr eine Chance zur Selbstkontrolle dar, die Teilnahme wird sehr empfohlen.
  3. Seien S die Summe der im ganzen Semester maximal erreichbaren Übungspunkte und P die Summe der aus allen Übungsblättern tatsächlich erreichten Punkte. Sind alle Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung erfüllt und gilt zudem P > 70% * S, so wird die Klausurnote auf der üblichen Skala (1.0, 1.3, 1.7, 2.0, 2.3, 2.7, 3.0, 3.3, 3.7, 4.0) um einen Schritt angehoben (beispielsweise wird dann also aus 2.3 eine 2.0). Sind alle Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung erfüllt und gilt zudem P > 90% * S, so wird die Klausurnote auf derselben Skala insgesamt sogar um 2 Schritte angehoben. (beispielsweise wird dann also aus 2.3 eine 1.7).
  4. Erfolgt die Anmeldung zur Vordiplomsteilprüfung Technische Informatik I rechtzeitig und werden die Voraussetzungen zum Bestehen der Prüfung dennoch nicht erfüllt, so besteht die Möglichkeit, die Prüfung durch erfolgreiche Teilnahme an der Wiederholungsklausur (Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben) doch noch zu bestehen. Das Einbringen von Übungspunkten zur Verbesserung der Note nach Punkt 3 ist dann nicht möglich.
  5. Wurde die erforderliche Anzahl von Übungspunkten bereits in derselben Vorlesung im WS01/02 erreicht, so ist eine Anmeldung zum Übungsbetrieb sowie die Bearbeitung der Übungsblätter zum Bestehen der Klausur nicht erforderlich (aber dennoch möglich). Stattdessen muß dann jedoch die Zulassung zur Klausur unter Angabe des Namens, einer Kontakt-E-Mail-Adresse sowie der Matrikelnummer bis spätestens Dienstag, 22.10.2002 per E-Mail bei Frank Schmiedle beantragt werden. Das Einbringen der Übungspunkte zur Verbesserung der Note nach Punkt 3 ist in diesem Fall jedoch nicht möglich. Übungspunkte, die vor dem WS01/02 erreicht wurden, können gar nicht eingebracht werden.
  6. Für das Bestehen der Vordiplomsteilprüfung Technische Informatik I werden 6 Kreditpunkte vergeben.

2. Kriterien zum Erhalt eines benoteten Scheines (gemäß [DPO vom 1.10.1994])

Die Anforderungen und die Vergabekriterien sind analog zu den Prüfungskriterien (siehe Abschnitt 1.), nur das am Ende ein benoteter Schein über die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung ausgegeben wird.

Last update: 02-10-16, Frank Schmiedle