[Prüfungs- und Scheinkriterien]

1. Kriterien zum Bestehen der Vordiplomsteilprüfung (neue DPO)

1.1 Grundlegende Bedingungen

Die Vordiplomsteilprüfung zur Vorlesung Technische Informatik I im Wintersemester 2000/01 gilt als bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  1. Anmeldung zur Vordiplomsteilprüfung Technische Informatik I bis spätestens Donnerstag, 7.12.2000 beim Prüfungsamt. Die entsprechenden Formulare liegen beim Prüfungsamt in Geb. 101 aus.
  2. Eintragen in eine Übungsgruppe in der ersten Woche des Semesters.
  3. Es gibt insgesamt 12 Übungsblätter. Es müssen bei jedem Übungsblatt mindestens 50% der Aufgaben bearbeitet werden (soweit nicht anders angegeben). D.h. es gibt keine Punkte für die Übungsblätter. Eine Aufgabe gilt auch als bearbeitet, wenn sie nicht korrekt gelöst wurde. Primär sollen die Übungsblätter dazu dienen, sich mit dem Stoff der Vorlesung vertraut zu machen.
    Die Übungsblätter werden jeweils am Dienstag auf der WWW-Seite der Vorlesung zugänglich gemacht und müssen am darauf folgenden Dienstag bis spätestens 14.00h in die Briefkästen in Geb. 051 beim Raum 00-023 (HW-Pool Lehrstuhl für Rechnerarchitektur) abgegeben werden (für jede Gruppe gibt es entsprechende Briefkästen).
    Die Rückgabe und die Besprechung der Übungsblätter findet am darauf folgenden Donnerstag nach Abgabe in den jeweiligen Übungsgruppen statt.
    Es müssen mindestens 10 der 12 Übungsblätter bearbeitet werden.
  4. Während des Semesters werden 2 Testate abgehalten, am 30. Novemeber 2000 und am 18. Januar 2001. Bei jedem Testat werden 30 Punkte vergeben, insgesamt also 2*30=60 Punkte. Das Mitschreiben aller Testate ist Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung (im ersten Anlauf).
  5. Am Ende des Semester findet am 20. Februar 2001 eine Abschlußklausur statt, bei der 40 Punkte vergeben werden. Teilnahmevorraussetzung für die Abschlußklausur ist das Einhalten der Punkte 1.1.1-1.1.4 (siehe auch Abschnitt 1.2). Zum Bestehen der Prüfung müssen in der Abschlußklausur mindestens 10 Punkte erreicht werden (ein Bestehen der Prüfung nur durch die Teilnahme an den Testaten ist also nicht möglich, genauso wie ein Bestehen der Prüfung nur durch die Teilnahme an der Abschlußklausur auch nicht möglich ist!)).
  6. Insgesamt gibt es 100 Punkte: Zum Bestehen der Prüfung muss der Teilnehmer 50 oder mehr Punkte erreicht haben.
    Die Note der Teilprüfung ergibt sich dann aus folgender Tabelle:

    erreichte Punktzahl100-9594-9089-8584-8079-75 74-7069-6564-6059-5554-50
    Note1.01.31.72.02.32.7 3.03.33.74.0

1.2 Kriterien für das Nichtbestehen der Prüfung im ersten Anlauf

Die Prüfung gilt im ersten Anlauf als nicht bestanden, falls einer oder mehrere der folgenden Punkte zutrifft:
  1. Es wurden durch die Testate und die Abschlußklausur insgesamt weniger als 50 Punkte erreicht.
  2. Es wurden in der Abschlußklausur weniger als 10 Punkte erreicht.
  3. Es wurden nicht beide Testate mitgeschrieben.
  4. Es wurden weniger als 10 Übungsblätter bearbeitet.
  5. Es lag ein Täuschungsversuch während den Testaten oder der Klausur vor.

1.3 Beispiele für das Bestehen der Prüfung im ersten Anlauf

bearbeitete
Übungsblätter
Punkte
Testat 1
Punkte
Testat 2
Punkte
Abschlußklausur
bestanden?Note
10101525ja4.0
1215040ja3.7
11192338ja2.0
8121731nein---
1030258nein---
552738nein---

1.4 Wiederholungsprüfung

Wer die Prüfung im ersten Anlauf nicht besteht, hat die Möglichkeit an einer Wiederholungsprüfung am 03. April 2001 in Form einer Klausur teilzunehmen. In der Wiederholungsprüfung werden 100 Punkte vergeben. Es müssen 50 oder mehr Punkte zum Bestehen der Prüfung erreicht werden. Die 100 Punkte der Wiederholungsprüfung ergeben sich aus 90 Punkten durch die Wiederholungsklausur und 10 Punkten aus den Testaten. Die Ergebnisse aus den beiden Testaten werden dabei bezüglich den maximal erreichbaren 60 Punkte aus den beiden Testaten skaliert (erreichte Punktzahl geteilt durch 6, nach unten abgerundet). Wer also an keinem der Testate teilgenommen hat (oder keine Punkte darin erreicht hat) kann in der Wiederholungsprüfung maximal 90 Punkte (Note: 1.3) erreichen.

1.5 Beispiele für das Bestehen der Prüfung im zweiten Anlauf

Punkte
Testat 1
Punkte
Testat 2
Punkte
Wiederholungsklausur
Punkte
gesamt
bestanden?Note
17135459ja3.7
------7878ja2.3
1268891ja1.3
6184852ja4.0
---304348nein---
30302838nein---

1.6 Kurzzusammenfassung: Kriterien zum Bestehen der Vordiplomsteilprüfung

  1. Anmeldung zur Vordiplomsteilprüfung Technische Informatik I bis spätestens Donnerstag, 7.12.2000 beim Prüfungsamt.
  2. Eintragen in eine Übungsgruppe in der ersten Semesterwoche.
  3. Bearbeiten von mindestens 50% der Aufgaben (pro Übungsblatt) auf mindestens 10 von 12 Übungsblättern.
  4. Mitschreiben aller Testate.
  5. Mitschreiben der Klausur am 20.02.2001, bei der mindestens 10 Punkte erreicht werden müssen.
  6. Insgesamt müssen durch die Testate und die Klausur 50 oder mehr Punkte erreicht werden.
  7. Wer im ersten Anlauf die Prüfung nicht besteht, kann an der Wiederholungsklausur am 03.04.2001 teilnehmen.
    Die in den Testaten erreichten Punkte werden mit bis zu 10 Punkten (skaliert) in die Bewertung der Nachholklausur miteingerechnet.
    Mindestpunktzahl (inklusive skalierte Testatbewertung) zum Bestehen der Prüfung: 50.


2. Kriterien zum Erhalt des Scheins (alte DPO)

Die Anforderungen sind analog zu den Prüfungskriterien (siehe Abschnitt 1.), nur das am Ende ein benoteter Schein über die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung ausgegeben wird.
Last update: 01/01/19, Marc Herbstritt