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Klausureinsicht Nachklausur Betriebssysteme SS 2021

geschrieben von Alexander Konrad 
Klausureinsicht Nachklausur Betriebssysteme SS 2021
01.10.2021 17:20:11
Hallo zusammen,

Die Einsicht für die Nachklausur Betriebssysteme SS 2021 wird am Donnerstag, den 14.10. in Gebäude 51, Raum 02...031 stattfinden.

Da die Einsicht nur einzeln und mit Voranmeldung erfolgen kann, ist die Terminvergabe wie folgt organisiert:
Im nachfolgenden Link finden sie eine Umfrage mit vorgefertigten 30 min. Zeitfenstern (ein Studierender pro Zeitfenster). Wenn Sie Ihre Klausur einsehen wollen, tragen Sie sich bitte zu einem freien Termin ein. Tragen Sie bitte Ihren vollen Namen ein, damit ich die Anmeldungen zuordnen kann (mir unbekannte oder Scherzanmeldungen werden von mir wieder gelöscht, damit andere Studierende den Termin wahrnehmen können). Die Umfrage ist so eingestellt, dass keine anderen Personen Ihren Namen und Sie nicht die Namen der bereits eingetragenen Personen sehen können. Sollte ein Termin nicht mehr wählbar sein, hat sich schon jemand anderes für den Termin eingetragen und Sie müssen einen anderen Termin wählen. Es gilt hier das First Come First Serve Prinzip. Tragen Sie sich aus Fairness den anderen gegenüber auch bitte nur für einen Termin ein (Doppelte Anmeldungen werden wieder entfernt). Anmeldeschluss ist Dienstag, der 12.10. um 20 Uhr.

Sollten Sie am festgelegten Tag keine Zeit haben, können Sie mit mir auch einen anderen, zeitnahen Termin ausmachen. Melden Sie sich dazu per Mail bei mir.

Der Link zur Terminvergabe-Umfrage: [doodle.com]

Es gelten weiterhin die Hygieneregeln der Universität sowie eine Maskenpflicht im Gebäude und während der Klausureinsicht.
Wir bitten Sie darum keine Gruppen im oder vor dem Gebäude zu bilden und möglichst pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen.
Da nach wie vor bei Veranstaltungen vor Ort die Kontaktdaten zu erheben sind, müssen Sie ein "Corona-Formular" für die Klausureinsicht ausfüllen. Dieses können Sie hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen: [uni-freiburg.de]
Wir werden aber auch Formulare zum Ausfüllen vor Ort zur Verfügung stellen.

Weiterhin gilt für Präsenzveranstaltungen die 3G-Regelung, für die Einsicht ist also ein 3G-Nachweis erforderlich. Das bedeutet, wir können Sie nur an der Einsicht teilnehmen lassen, wenn Sie:

den Nachweis darüber erbringen, dass Ihre zweite Impfung (oder die Impfung mit J&J) älter als 14 Tage ist, d.h. vor dem 01.10.2021 erfolgt ist (digital per Smartphone oder gedruckt [Achtung: wir brauchen den QR-Code für die letzte Impfung] oder das gelbe Impfheft),

einen Genesenennachweis erbringen, der zwischen dem 15.04.2021 und dem 17.09.2021 erstellt wurde (positiver PCR-Test, ärztliches Attest mit Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum; weitere Informationen hier; positive Antigenschnelltests oder Selbsttests stellen keinen Genesungsnachweis dar!)

genesen sind und seitdem einmal geimpft wurden und für beides einen Nachweis vorlegen (gemäß oben genannten Fristen),

einen negativen Testnachweis erbringen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests max. 24 h, im Falle eines PCR-Tests max. 48 h zurückliegen. Selbsttests werden nicht anerkannt!

Die Universität Freiburg betreibt zur Zeit Testzentren im Kollegiengebäude 1 und in der Mensa im Institutsviertel. Sie können Termine vereinbaren unter [hochschultesting-freiburg.de] .

Alle Dokumente, die Sie als Nachweis vorlegen, müssen eindeutige Identifikationsmerkmale Ihrer Person enthalten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum). Falls wir die Dokumente Ihnen nicht eindeutig zuweisen können, werden sie nicht akzeptiert! Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns vorab!

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Nachweis. Sollten Sie keinen Nachweis vorzeigen können, ist eine Teilnahme an der Einsicht nicht möglich!


Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Konrad
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