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Nachschreiben zur Notenverbesserung

Posted by Georg Schulz 
Georg Schulz
Nachschreiben zur Notenverbesserung
March 08, 2005 01:31PM
Hi,
wie ich bereits mit einigen durchgesprochen habe, bin ich mal dem Pruefungsamt auf die Nerven gefallen, wie das aussieht, mit Nachschreiben zur Notenverbesserung. Die Fragen waren Speziell fuer Informatik Bachelor, ob das auch andere Pruefungsordnungen (MST zB) haben, muesst ihr selber nachgucken.
Besonders wichtig ist der Absatz nach dem Paragraphenzitat. Kurz Zusammengefasst:
Ihr muesst euch, wollt ihr eure note verbessern, zur Nachpruefung anmelden, UND eine solche Verbesserungsnachpruefung zaehlt in euren Punktefreibetrag rein, sprich> Ihr verbessert eure Note, aber koennt dafuer eine Klausur weniger nNachschreiben, durch die ihr durchgefallen seid.
Anbei die gesammte Antwortmail:


Lieber Herr Schulz,
richtig, Sie sind die erste Generation, welche diese Möglichkeit nutzen kann.
Ein Blick in die Bachelorordnung hilft Ihnen weiter, denn in § 11 finden Sie die entsprechende Regelung:

Innerhalb der ersten vier Semester bestandene Teilprüfungen können in höchstens 5 von 13 Pflichtmodulen zur Notenverbesserung jeweils einmal
wiederholt werden. Die Erstprüfung muss jeweils spätestens in dem im Studienplan vorgesehenen Semester stattgefunden haben. Keine Prüfung
darf mehr als dreimal abgelegt werden. Bewertet wird jeweils die beste bestandene Prüfung. Bei den Wahlpflichtmodulen Kursvorlesung, Seminar,
Projekt und Proseminar kann eine Veranstaltung zur Notenverbesserung wiederholt werden oder durch die Note einer gleichwertigen
Veranstaltung ersetzt werden. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin stattfinden.
Also, falls Sie nun in der Informatik I eine 4,0 dieses Semester geschrieben haben, können Sie diese Note verbessern. Sie müssen sich dann
für die Prüfung im nächsten Sommersemester (Nachprüfung) anmelden. Die bessere Note wird gewertet.
Die 50 ECTS-Punkte-Regelung ist hierbei zu beachten!
rest
Re:
March 10, 2005 12:10AM
"eine solche Verbesserungsnachpruefung zaehlt in euren Punktefreibetrag rein, sprich> Ihr verbessert eure Note, aber koennt dafuer eine Klausur weniger nNachschreiben, durch die ihr durchgefallen seid."

Wo steht das?
In §11 zumindest nicht, oder ich bin blind.
georg
Re:
March 13, 2005 01:47AM
doch, steht in paragraph 11, absatz 1:
Prüfungen zu Modulen im Umfang von insgesamt 50 ECTS-Punkten können zweimal wiederholt
werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.

da fallen auch die wiederholungen zwecks notenverbesserung drunter, sagen zumindest die vom pruefungsamt - falls sie dir was anderes sagen, gib mitte kurz bescheid, dann geh ich da nochma hin ^^

tschuessi,
georg
rest
Re:
March 19, 2005 11:45AM
Ja richtig stehts da.
Man darf jede Klausur nur 2 mal wiederholen. Wird eine Klausur einmal wiederholt wird das von den 50 ECTS Punkten nicht abgezogen. Aber jedes 2te mal wiederholen, da kommen dann diese 50 ECTS Punkte ins spiel.
Wenn ich also jetzt TI bestanden habe und im Sommersemester verbessern will, wird mir überhaupt nix von den 50 ECTS-Punkten abgezogen. Das ist ja wohl eindeutig.
Was verwirrung auslöst: Wenn man erst einmal wiederholt hat und dann bestanden hat und dann Note noch verbessern will. Ob das dann von den 50 ECTS Punkten abgezogen wird. Aber selbst dann denke ich wird nix abgezogen. Diese Sache mit den 50 ECTS bezieht sich nur auf das "Wiederholen" im Sinne von nicht Bestanden. Das Notenverbessern wiederholen hat damit nix zu tun. Dazu steht ja nur was in §11 abs.3 der abs 1 hat damit nix zu tun. du wirst ja durch den verbesserungsversuch schon damit eingeschränkt, dass du das nur 5 mal machen darfst.
Man sieht schon an dem Satz: "Keine Prüfung darf mehr als dreimal abgelegt werden. " in abs.3, dass er nichts mit abs.1 zu tun hat, denn in abs.1 steht das gegenteil:"Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. "
Sind wie gesagt 2 versch. Arten von wiederholungen.
Da können dir die unkompetenten Frauen aus Gebäude 101 sonst noch was erzählen. Das was ich in dem Paragraph 11 lese ist ja wohl eindeutig.
Es gibt also folgende Fälle:
Du bestehst sofort und willst Note verbessern. ->Kein ECTS abzug. 1mal weniger Note verbessern.
Du bestehst bei der ersten Wiederholung und willst danach Note verbessern. ->Kein ECTS abzug. 1mal weniger Note verbessern.
Du bestehst erst bei deiner zweiten und letzten Wiederholung und willst danach Note verbessern. -> ECTS Punkte werden dir abgezogen. 1mal weniger Note verbessern.

Also meld dich mal wenns was neues gibt. Aber eigentlich sagt §11 echt schon alles und der darin enthaltene Widersprach macht eindeutig dass es in abs.1 und abs.3 um versch. arten von wiederholungen geht. Weiß nicht was die dir da erzählt haben. Oder vielleicht hast du das falsch verstanden.
Johannes
Re:
March 19, 2005 06:17PM
Servus, jetzt hast du aber selbst nen widerspruch geschrieben:

3.Fall:
Du bestehst erst bei deiner zweiten Wiederholung sprich du hast schon 3 Klausuren in TI geschrieben! Somit darfst du nicht nochmal schreiben, auch nicht zur Verbesserung. (9ECTS werden abgezogen)

So hab ich das verstanden :)

grüßle
rest
Re:
March 20, 2005 04:56PM
Argh. Ja ok, dann streich halt den 3 Fall :)
Is alles so widerlich formuliert. Das blickt ja nicht mal derjenige der die Paragraphen selber geschrieben hat, was der damit eigentlich sagen will.
Und die beim Prüfungsamt werdn das auf ihre Weise interpretieren und wir Studenten auf unsre Weise. Und das ganze kriegt erst ne Auflösung wenns mal wirklich krach deswegen gibt.
Ich merk dass immer wieder sobald ich meine Nase in Paragraphen stecke. Können auch 100 Paragraphen sein, aber das was man sucht findet man da entweder gar nicht, oder nur viel zu unpräzise formuliert.

Also wenn jemand mal was weiß, sich melden.
georg
Re:
March 20, 2005 07:10PM
also ich hatte noch nen netten kontakt mit den damen, hat aber auch nix neues ergeben, ich werd' da naechste woche mal vorbeischauen und sie ganz ganz detailiert alles auseinandernehmen lassen und mir nach moeglichkeit schriftlich geben lassen, dann ist mir egal, was in meiner pruefungsordnung steht ^^
also, wuenscht mir glueck ;)


tschuessi,
georg
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